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Unständig Beschäftigte: Änderungen im Meldewesen zum 1. Januar 2017

09.12.2016

Alle Jahre wieder…

Mit dem Beginn des neuen Jahres wird es auch wieder eine Änderung bei den GKV-Monatsmeldungen (58er) geben. Der GKV-Spitzenverband ist dem Wunsch der Krankenkassen gefolgt und somit wird ab dem kommenden Jahr wieder das „ alte Verfahren“ (wie vor 2015) für unständig Beschäftigte verbindlich.

Wenn der unständig Beschäftigte mehrere Beschäftigungszeiträume in einem Monat hat, entstehen künftig bei einer Anforderung zur Erstellung einer GKV-Monatsmeldungen wieder mehrere 58er Meldungen. Der Meldezeitraum ist der jeweilige Beschäftigungszeitraum im Monat. Die Anpassung wirkt erst ab dem neuen Jahr. Rückrechnungen in 2016 oder davor sind von der Anpassung nicht betroffen.

In der KW 50 werden wir an unsere Kunden, die das ZM-U einsetzen, eine neue Version passend zum HR-SP 600/E1 bzw. 604/A7 ausliefern. Diese Version beinhaltet die notwendige und mit der ITSG abgestimmte bzw. von den Krankenkassen geforderte Anpassung bzgl. der GKV-Monatsmeldungen.