27.02.2025
Mit den o.g. SAP-Hinweisen wird auf den geänderten Programmablauf für 2025 hingewiesen. Dieser ist spätestens ab dem 1. März 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 anzuwenden.
Hierbei werden Anpassungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) zu den Themen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Freigrenze Solidaritätszuschlag sowie Tarifeckwerte berücksichtigt.
Abrechnungen, die mit dem am 22. November 2024 veröffentlichten Programmablaufplan für 2025 durchgeführt wurden, sind zu korrigieren.
Durch Implementierung der Korrekturanleitung oder Einspielung des entsprechendem Support Packages können Sie bereits abgerechnete Lohnzahlungszeiträume für das Jahr 2025 durch eine Rückrechnung auf Januar korrigieren. Bitte benutzen Sie zur Korrektur immer die aktuelle Version der jeweiligen Hinweise:
https://lnkd.in/exqnUr2N
https://lnkd.in/eThHjTAv
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.