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Reformationstag 2017 – Welche Einstellungen Sie in SAP HCM beachten sollten.

31.03.2017

Der Reformationstag (31.10.) im Jahr 2017 ist aus Anlass des 500sten Jahrestages ein einmaliger bundeseinheitlicher Feiertag. Alle Bundesländer, in denen der Reformationstag normalerweise kein Feiertag ist, haben Gesetze bzw. Verordnungen erlassen, die den 31. Oktober 2017 zum Feiertag erklären: Baden-Württemberg,[11] Bayern,[12] Berlin,[13] Bremen,[14] Hamburg,[15] Hessen,[16] Niedersachsen,[17] Nordrhein-Westfalen,[18] Rheinland-Pfalz,[19] Saarland[20] und Schleswig-Holstein.[21]

Für das Customizing des Reformationstags sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Prüfen Sie die Definition des Reformationstags als Feiertag mit einer Feiertagsklasse und Tagestyp 1 (freier Tag). Beachten Sie dabei auch die Auswirkungen von Feiertagsklasse und Tagestyp auf die Zuschlagsgenerierung.
  • Prüfen Sie die dem Reformationstag zugeordnete Konfession. Damit der Reformationstag für alle Mitarbeiter gilt, darf dem Feiertag keine Konfession zugeordnet sein. Häufig ist aber bei einem bereits vorhandenen Reformationstag 'evangelisch' hinterlegt.
  • Ordnen Sie den Feiertagskalendern für die o. g. Bundesländer den Reformationstag zu.
  • Generieren Sie alle relevanten Arbeitszeitplanregeln neu.
  • Aktualisieren Sie die Kontingentabtragung für bereits erfasste Abwesenheiten. Hierzu können Sie den Standardreport RPTKOK00 verwenden, um die Konsistenz der Urlaubs- und Kontingentabtragungen zu prüfen. Das Ergebnis zeigt dann die in Frage kommenden Datensätze an und bietet die Option "Abtragung Neu". Damit gelangen Sie zum Report RPTBPC10 und können die zuvor ermittelten Daten aktualisieren. Alternativ können Sie den Report RPTBPC10 auch direkt für die relevanten Kontingenttypen des Jahres 2017 starten.