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Pilotphase eAU verlängert bis 31.12.2022

19.04.2022

Wie bereits in vielen Medien berichtet, wurde der Starttermin der verpflichtenden Teilnahme am eAU-Verfahren vom 01.07.2022 auf den 01.01.2023 verschoben. Der GKV-Spitzenverband und die ITSG weisen in einem Rundschreiben darauf hin, dass nicht der Starttermin verschoben wurde. Das Verfahren ist bereits gestartet und die SAP SE hat mit Hinweis 3103661 (enthalten in den Mai Support Packages) dieses bereits ausgeliefert. Mit Einspielen des Support Packages bzw. des Hinweises können Sie an dem Verfahren teilnehmen. Eine Verpflichtung zur Abgabe der ärztlichen Krankmeldung („gelber Schein“) besteht allerdings auf jeden Fall bis Jahresende weiter.

Wir schließen uns dem Hinweis des GKV Spitzenverbandes und der ITSG an und empfehlen, die mit der eAU verbundenen Prozesse rechtzeitig umzustellen und die Einrichtung des Verfahrens vorzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und der Umsetzung. Kommen Sie gerne auf Ihre Ansprechpartner in unserem Haus zu oder wenden sich zentral an info@cth.de.

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