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Pfändung Nettomethode mit Fiktivrechnung

19.08.2016

Wir haben bei einigen unserer Kunden die Pfändung Nettomethode mit Fiktivberechnung umgesetzt und möchten in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnern:

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17.4.2013 (Az.: 10 AZR 59/12) hat der Drittschuldner bei Anwendung der Nettomethode neben der Berechnung der auf das Gesamtbruttoeinkommen abzuführenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich die Abgaben zu ermitteln, die auf das nach Abzug der unpfändbaren Bezüge verbleibende Bruttoeinkommen abzuführen wären.

Da im Urteil eine fiktive Nebenrechnung explizit anführt wird, die Berechnung der auf das pfändbare Einkommen anfallenden Steuern und SV-Beiträge im SAP-System aber bisher über eine Verhältnisrechnung erfolgte, wurde diese Anforderung in der Abrechnung im SAP-System mit neuen Fiktivabrechnungen (Fiktivläufe) umgesetzt.

Schon vor dem Jahreswechsel Support Package 2015/2016 wurden die entscheidenden Änderungen im SAP-Standard mit Hinweis 2123100 ausgeliefert und seither pilotiert. Der Hinweis 2307354 Freigabe Pfändung Nettomethode mit Fiktivrechnung wurde zuletzt am 01.07.2016 aktualisiert.