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Information zur Energiepreispauschale (EPP) und neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP)

30.06.2022

Damit die Arbeitgeber nicht in Vorleistung treten müssen, soll der Abzug der Energiepreispauschale bereits in der Lohnsteueranmeldung für den Monat August 2022 erfolgen.

Die Auszahlung an die Mitarbeiter hingegen erfolgt erst mit der Septemberabrechnung.

Die Detailinformationen zur Umsetzung stellt die SAP mit dem Hinweis 3201273 - Information zur Energiepreispauschale (EPP) zur Verfügung.

Die SAP hat zu den Auswirkungen auf die Lohnsteueranmeldung folgenden Hinweis ausgeliefert: 3219001 - LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP).

Bitte beachten Sie, dass die neue Version zwingend vor der Übertragung der Lohnsteueranmeldung August eingespielt werden muss. Ohne das Update ist eine elektronische Meldung der Lohnsteueranmeldung (LStA) August nicht möglich.

Stellen Sie in Ihrer Planung für BC und PI/PO sicher, dass das Update Ende Juli/Anfang August auf Ihre Middleware übernommen werden.

Der Inhalt dieses SAP-Hinweises wird bzgl. Planung und Verfügbarkeit der Lösung in den folgenden Wochen aktualisiert.

Für Unterstützung bzw. zusätzliche Informationen, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner in unserem Haus oder melden Sie sich zentral unter info@cth.de.