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Korrekturmöglichkeiten von fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen 2020

01.04.2021

Bei der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2020 ist es zu Fehlern bei der anteiligen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für die Lohnsteuerbescheinigung gekommen. Rückmeldungen von Kunden und Forenbeiträge bei der DSAG zeigen, dass aufgrund der Komplexität und der Vielzahl der notwendigen Korrekturen auch nach den bisherigen Korrekturauslieferungen der SAP noch nicht alle Fehler in den Lohnsteuerbescheinigungen für 2020 behoben werden konnten. Teilweise kommt es wegen der aufgetretenen Fehler auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 auch zu Auswirkungen für die Lohnsteuerbescheinigung 2021.

Die aktuell im SAP ERP HCM verfügbare Korrekturmöglichkeit für fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen setzt eine Öffnung des Steuerjahres (Änderung des Ausgabemonats der Lohnsteuerbescheinigung; Pflege im Infotyp 0012 Steuerdaten D bzw. über die Tabelle T5D2M) voraus. Die eigentliche Änderung wird dann über eine Rückrechnung ins vergangene vorgenommen.

Durch eine Änderung im Prüfverfahren für die Lohnsteueranmeldung der Clearingstellen ist es seit dem Kalenderjahr 2021 nur noch bis zum 28.02. zulässig, den Lohnsteuerabzug für das abgelaufene Kalenderjahr zu ändern. Weil bei der aktuell verfügbaren Korrekturmöglichkeit für fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen nicht unterschieden wird, ob auch der Lohnsteuerabzug für das abgelaufene Jahr verändert wird, kann dieses Verfahren für Abrechnungsläufe nach Februar nicht mehr angewendet werden.

Um zukünftig weiterhin Korrekturen der Lohnsteuerbescheinigung nach Februar für das Vorjahr zuzulassen, plant die SAP die Auslieferung einer eingeschränkten Öffnung des Steuerjahres. Die eingeschränkte Öffnung des Steuerjahres soll eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung ermöglichen, ohne dabei Änderungen am bescheinigten Lohnsteuerabzug zuzulassen. Für Änderungen am Lohnsteuerabzug des Vorjahres, die nach Februar stattfinden, wird dann vom System das steuerliche Zuflussprinzip erzwungen.

Die eingeschränkte Öffnung des Steuerjahres wird von der SAP in Zusammenarbeit mit Pilotkunden getestet. Den Status des Pilottests und weitere Informationen zu diesem Thema stellt die SAP über den Hinweis 3039019 - LStB: Informationen zu fehlerhaften Bescheinigungen und Korrekturmöglichkeiten zur Verfügung.

Sofern auch Sie von dieser Thematik betroffen sind und Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter.