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Korrektur von EEL-Meldungen nach Rückrechnung wegen neuem PAP

27.06.2022

Mit dem SAP-Hinweis 3166705 - Neuer Programmablaufplan (PAP) für 2022 wurde der neue Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung ausgeliefert, der über eine Rückrechnung auf die Periode 01/2022 den Lohnsteuerabzug für das gesamte Jahr 2022 korrigiert.

Diese für die Lohnsteuer gewünschte Korrektur soll aber nach Information des GKV-Spitzenverbands nicht dazu führen, dass z. B. bereits erstellte EEL-Meldungen korrigiert werden. In der Begründung bezieht sich der GKV-Spitzenverband auf Abschnitt 3.5.5 der Verfahrensbeschreibung zum Datenaustausch EEL: "Wenn sich nach dem abgerechneten Bemessungszeitraum durch eine Änderung des Steuerfreibetrags oder einen Wechsel der Steuerklasse künftig geringere (oder höhere) Steuerabzüge ergeben, wirkt sich dies nicht auf das für die Leistungsberechnung relevante Nettoarbeitsentgelt aus."

Um der obigen Anforderung des GKV-Spitzenverbands nachzukommen, beachten Sie bitte die Informationen aus dem SAP-Hinweis 3217210 - EEL: Umgang mit Korrekturen von Entgeltbescheinigungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2022. 

Für Unterstützung bzw. zusätzliche Informationen, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner in unserem Haus oder melden Sie sich zentral unter info@cth.de.

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