14.12.2018
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, kurz BayLDA, hat angekündigt, die Einhaltung der DSGVO in ERP-Systemen (SAP) bei Unternehmen auch „anlasslos“ zu prüfen (Quelle BayLDA, Datenschutzkontrollen des BayLDA) . Im Fokus soll hierbei das DSGVO-konforme und fristgerechte Löschen personenbezogener Daten in ERP-Systemen sein.
In Anbetracht der Strafvorschriften des §83 der DSGVO sollten auch Unternehmen, die SAP ERP HCM einsetzen, diesem Thema nicht nur eine hohe Aufmerksamkeit widmen, sondern aktiv tätig werden. Mit der Erfahrung aus mittlerweile 13 DSGVO-Projekten unterstützen wir gerne dabei, den Datenbestand auf einen gesetzeskonformen Umfang zu bereinigen.