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Aktuelles aus der Entgeltabrechnung

22.05.2019

(Quelle: SAP)

 

Gleitzone ab 01.07.2019

TO-DO’s für die Fachabteilung: Ab 01.07.2019 muss eine Neubeurteilung hinsichtlich der neuen Grenze vorgenommen werden:

Dazu grenzen Sie den IT00013 ab und setzten das SV-Attribut 30. Die Sonderregel 02 (keine Gleitzone) sollte ab diesem

Zeitpunkt gelöscht werden, da diese in der Abrechnung keine Berücksichtigung mehr findet. Bitte beachten Sie, dass für die geänderten

Anforderungen im Meldebereich, zwingend die Datensatzversion 05 zu verwenden ist.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang außerdem, dass die Anwendung der Gleitzonenregelung auch bei Altersteilzeit

möglich ist. (Hinweis 2780898)

 

Betriebsdatenpflege

Geplant ist eine neue Datensatzversion auch für die Betriebsdatenpflege. Datensatzversion 03 wird voraussichtlich im Juni 2019

ausgeliefert und kann ab 01.07.2019 verwendet werden. Eine Übergangsphase wird es bis zum 30.09.2019 geben.

 

A1-Verfahren

Mit der Abschaffung der A1-Bescheinigungen ist erstmal nicht zu rechnen! Die Verpflichtung zur Abgabe bleibt weiterhin bestehen.

 

AAG

Bei Überweisungen der Erstattungsbeträge sollen ab 01.09.2019 die personenbezogenen Daten aus Datenschutzgründen aus dem

Verwendungszweck entfallen. Hierzu zählt auch die Personalnummer, so dass das Kürzel PNR durch das Kürzel AZ ersetzt wird.

 

BRSG: Neue Berechnungsart Minimumbildung

Neben den bereits bestehenden Berechnungsarten – Fester Prozentsatz – Stufenmodell – Spitzabrechnung

ist eine neue Berechnungsart Minimumbildung (Begrenzung des Arbeitgeberzuschusses auf das Minimum aus 15% oder der tatsächlich

eingesparten Sozialversicherung) ab Mitte 2019 vorgesehen.

 

AVmG: Abtragungsreihenfolge der Kontingente

Zukünftig wird die vorrangige Abtragung des pauschalen Kontingents nach § 40b EStG anstatt des steuerfreien Kontingents nach

§ 3.63 EStG mit 2 neuen Besteuerungsarten möglich.

 

AVmG: Übersichtlichkeit der Vertragsmodelle und Bausteine

Ein neues BAdI soll zukünftig dafür sorgen, dass eine Einschränkung der Eingebbarkeit der vorhandenen Vertragsmodelle und

Bausteine in IT0051 und IT0699 vorgenommen werden kann.

So besteht zukünftig die Möglichkeit, nicht mehr genutzte oder nur für bestimmte Bereiche geplante Modelle/Bausteine auszublenden.

 

Betriebliche Elektrofahrräder und Fahrräder

Die Nutzung ist nur steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Entgelt zur Verfügung steht. Bei Modellen, die auf

Engeltumwandlung basieren, beträgt der geldwerte Vorteil 1% des halben Hersteller - UVP auf voll 100 € abgerundet.

 

ELSTER mit ERIC

Allgemeine Hinweise zu ERiC

  • ELSTER: Information zur Umstellung der Kommunikation (ERiC) (2558316)
  • B2A: FAQ -ELSTER ERiC (2775037)

SAP-Hinweise spezifisch für ihre eingesetzte Middleware

  • LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung der HR ELSTER-ERiC Lösung für BC (2770237) (Pilotierung)
  • LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung der HR ELSTER-ERiC Lösung für PI/PO (2768923)
  • LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung der HR ELSTER-ERiC Lösung für CPI(2767647)

 

B2A

Ab 01.01.2020 können nur noch Schlüssel mit einer Schlüssellänge von 4096 beantragt werden.

Bereits seit 01.01.2019 ist eine optionale Nutzung der Schlüssellänge 4096 im SAP-System möglich.

Beachten Sie die weiterführenden Informationen im Hinweis 2706566.

 

Drittes Geschlecht

Geplant ist Angaben zum Geschlecht ab  01.01.2020 im SAP-System wie folgt zu erweitern:

 

-M = männlich 

-W = weiblich

-X = unbestimmt

-D = divers