22.05.2019
(Quelle: SAP)
Gleitzone ab 01.07.2019
TO-DO’s für die Fachabteilung: Ab 01.07.2019 muss eine Neubeurteilung hinsichtlich der neuen Grenze vorgenommen werden:
Dazu grenzen Sie den IT00013 ab und setzten das SV-Attribut 30. Die Sonderregel 02 (keine Gleitzone) sollte ab diesem
Zeitpunkt gelöscht werden, da diese in der Abrechnung keine Berücksichtigung mehr findet. Bitte beachten Sie, dass für die geänderten
Anforderungen im Meldebereich, zwingend die Datensatzversion 05 zu verwenden ist.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang außerdem, dass die Anwendung der Gleitzonenregelung auch bei Altersteilzeit
möglich ist. (Hinweis 2780898)
Betriebsdatenpflege
Geplant ist eine neue Datensatzversion auch für die Betriebsdatenpflege. Datensatzversion 03 wird voraussichtlich im Juni 2019
ausgeliefert und kann ab 01.07.2019 verwendet werden. Eine Übergangsphase wird es bis zum 30.09.2019 geben.
A1-Verfahren
Mit der Abschaffung der A1-Bescheinigungen ist erstmal nicht zu rechnen! Die Verpflichtung zur Abgabe bleibt weiterhin bestehen.
AAG
Bei Überweisungen der Erstattungsbeträge sollen ab 01.09.2019 die personenbezogenen Daten aus Datenschutzgründen aus dem
Verwendungszweck entfallen. Hierzu zählt auch die Personalnummer, so dass das Kürzel PNR durch das Kürzel AZ ersetzt wird.
BRSG: Neue Berechnungsart Minimumbildung
Neben den bereits bestehenden Berechnungsarten – Fester Prozentsatz – Stufenmodell – Spitzabrechnung
ist eine neue Berechnungsart Minimumbildung (Begrenzung des Arbeitgeberzuschusses auf das Minimum aus 15% oder der tatsächlich
eingesparten Sozialversicherung) ab Mitte 2019 vorgesehen.
AVmG: Abtragungsreihenfolge der Kontingente
Zukünftig wird die vorrangige Abtragung des pauschalen Kontingents nach § 40b EStG anstatt des steuerfreien Kontingents nach
§ 3.63 EStG mit 2 neuen Besteuerungsarten möglich.
AVmG: Übersichtlichkeit der Vertragsmodelle und Bausteine
Ein neues BAdI soll zukünftig dafür sorgen, dass eine Einschränkung der Eingebbarkeit der vorhandenen Vertragsmodelle und
Bausteine in IT0051 und IT0699 vorgenommen werden kann.
So besteht zukünftig die Möglichkeit, nicht mehr genutzte oder nur für bestimmte Bereiche geplante Modelle/Bausteine auszublenden.
Betriebliche Elektrofahrräder und Fahrräder
Die Nutzung ist nur steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Entgelt zur Verfügung steht. Bei Modellen, die auf
Engeltumwandlung basieren, beträgt der geldwerte Vorteil 1% des halben Hersteller - UVP auf voll 100 € abgerundet.
ELSTER mit ERIC
Allgemeine Hinweise zu ERiC
SAP-Hinweise spezifisch für ihre eingesetzte Middleware
B2A
Ab 01.01.2020 können nur noch Schlüssel mit einer Schlüssellänge von 4096 beantragt werden.
Bereits seit 01.01.2019 ist eine optionale Nutzung der Schlüssellänge 4096 im SAP-System möglich.
Beachten Sie die weiterführenden Informationen im Hinweis 2706566.
Drittes Geschlecht
Geplant ist Angaben zum Geschlecht ab 01.01.2020 im SAP-System wie folgt zu erweitern:
-M = männlich
-W = weiblich
-X = unbestimmt
-D = divers