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Änderungen in der Entgeltabrechnung ab der zweiten Jahreshälfte 2023

13.06.2023

SV: Informationen zur Abgabe der Eigenerklärung

Alle Meldestellen müssen bis zum 31.03.2023 eine Eigenerklärung an das zuständige Trustcenter übermitteln – hiermit wird der o.g. Sachverhalt, dass über die Betriebsnummer des Zertifikats Meldungen auch für weitere Betriebsnummern abgegeben werden, bestätigt.

Formular der Eigenerklärung

Das Formular kann bei der ITSG heruntergeladen werden: Eigenerklärung für eine Meldestelle

Die Übermittlung an die ITSG kann via E-Mail bzw. Fax erfolgen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Eigenerklärung als PDF über das ITSG Upload-Portal einzureichen.

Unternehmen, die nur mit einem Zertifikat und nur für die Betriebsnummer des Zertifikates melden, müssen keine Eigenerklärung abgeben.

Eine Anpassung der SAP Software finden Sie unter der SAP - Hinweis 3270042 - SV: Informationen zur Abgabe der Eigenerklärung für Meldestellen.

Ein Parallelverfahren ist bis Mitte 2023 geplant. Bis dahin kann das bisherige oder das neue Antragsverfahren genutzt werden. Mischung der Antragsverfahren ist nicht zulässig. Bei Registrierung über ITSG-Portal ist der neue Prozess zu benutzen.

Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweisen: SAP-Hinweis 3283593 - SV: Informationen zum neuen Zertifikatsantragsverfahren beim ITSG und SAP-Hinweis 3157833 - SV: Neues Zertifikatsantragsverfahren beim ITSG Trust Center.

 

Pflege- und Unterstützungsgesetz (PUEG) ab 01.07.2023

Am 26.05.2023 wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet. Damit stehen die Inhalte zum geplanten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), mit denen Leistungsverbesserungen im deutschen Pflegesystem zum 01. Januar 2024 in Kraft treten sollen, fest.

Die Abrechnungskonstanten PV-Prozentsatz (PVPRZ) und PV-Beitragszuschlagssatz AN (PVPR2) werden zum 01.07.2023 angepasst. Die Auslieferung erfolgt mit dem SAP Hinweis 3338375 - SV: Geänderte Rechengrößen zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Mit dem SAP Hinweis 3337857 - Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) erhalten Sie weiterführende Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens und der geplanten Umsetzung im HCM.

 

Datensatz Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse (DSAK) zum 01.07.2023

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein erweitertes Betriebsdatenmeldeverfahren auf Ebene der Hauptbetriebsnummer. Diese Meldungen sind nur nach vorheriger Aufforderung der Krankenkasse zu übermitteln.

Erforderliche Aktivitäten in SAP HR:

  • Überprüfung/Anpassung Customizing
  • Erstellung der Initialmeldungen
  • Einplanung des neuen Meldeprozesses nach der Abrechnung

Weitere Informationen und das Vorgehen für die Umsetzung in SAP finden Sie unter der folgenden SAP Hinweisen:

3273869 - DSAK: Auslieferung zum Start des Verfahrens Anlage Arbeitgeberkonto

3325780 - Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 3273869

3280911 - Personalbereich Berichtswesen: Empfänger und Sachbearbeiterangaben ausblenden

3328607 - DSAK: Ergänzungen und Korrekturen zur Auslieferung durch SAP-Hinweis 3273869

 

Für Unterstützung bzw. zusätzliche Informationen, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner in unserem Haus oder melden Sie sich zentral unter info@cth.de.